BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Kempten

Riedberger Horn – Unverbindliche Antworten der Staatsregierung zeigen, dass die Entscheidung über K.o.-Kriterien vertagt sind

10.10.16 –

„Unverbindlich sein und ja keine Verantwortung übernehmen wollen“, diese Haltung durchziehe die Antworten der Staatsregierung auf ihre schriftliche Anfrage, so das Fazit der beiden Allgäuer  Abgeordneten Thomas Gehring und Ulli Leiner, die in einer parlamentarischen Anfrage bei der Staatsregierung nach den Plänen zur Änderung des Alpenplans und zum weiteren Verfahren am Riedberger Horn gefragt hatten.

„Was ist das für eine kopflose Verwaltungspraxis?“ fragt Thomas Gehring. Am 1. Januar 2015 wurde der Antrag auf Zielabweichungsverfahren von Obermaiselstein und Balderschwang gestellt. Statt das Verfahren wie beantragt durchzuziehen, und dann den Gemeinden einen Bescheid zu geben, ruht das Verfahren jetzt. Stattdessen werden in der Antwort der Staatsregierung vage Andeutungen zu neuen Verfahren gemacht. „Söder hat es nicht im Kreuz den negativen Bescheid, an dem nach dem Nein des Umweltministeriums kein Zweifel besteht, an die beiden Gemeinden zu schicken“, so Thomas Gehring. Die Bedeutung der beiden Bürgerentscheide sei in der Antwort der Staatsregierung noch einmal relativiert worden, erklärt Ulli Leiner. „Sie dienten lediglich dazu ein „Meinungsbild“ zu erhalten. Deutlicher kann man nicht ausdrücken, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage nichts zu sagen haben“, so Ulli Leiner. Laut der Antwort auf die Fragen der beiden Allgäuer Abgeordneten will die Staatsregierung jetzt den Landesentwicklungsplan ändern, um die Schutzstufe Zone C auf Zone B abstufen zu können.

Aber, so Thomas Gehring, „die rechtlichen und politischen Knackpunkte sind dann immer noch offen“. Statt die entscheidenden Fragen, die sog. „K.o.-Kriterien“ am Anfang des Verfahrens zu klären, ändere die  CSU-Regierung das Landesplanungsrecht, lasse dann Gemeinden und Betreiber planen und die Genehmigungsverfahren laufen. Erst am Schluss soll geklärt werden, ob ein faktisches Vogelschutzgebiet,  die Alpenkonvention aus Gründen des Bodenschutzes oder die Alpenkonvention mit der Begründung der Ruhezone gegen das Projekt sprechen werden. Gehring: „Der schwarze Peter landet damit beim Landratsamt, das dann das Nein aussprechen muss, zu dem Söder nicht fähig ist.“  Gegen einen positiven Bescheid werde dann am Ende ohnehin geklagt, davon geht der Landtagsabgeordnete Ulli Leiner aus. „Das Hin und Her ums Riedberger Horn wird noch Jahre dauern und das hilft niemand.“

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