01.08.24 –
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2024 weite Teile der Wahlrechtsreform bestätigt. Der Bundestag wird künftig 630 Abgeordnete haben und nicht ständig weiter anwachsen. Dies ergibt in der kommenden Wahlperiode ab 2025 eine Verkleinerung des Bundestages. „Insbesondere die CSU hat jahrelang eine Reform des Wahlrechts und damit eine Verkleinerung blockiert“, so Marc Holland, Sprecher des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kempten, „Wir sind froh, dass die aktuelle Bundesregierung das Wahlrecht endlich reformiert und die Forderung nach einem kleineren Bundestag umgesetzt hat.“
Alle Parteien werden wohl künftig Abstriche bei der Anzahl der Sitze machen müssen. Doch ein kleinerer Bundestag ist handlungsfähiger und verursacht weniger Kosten. 630 Abgeordnete seien zudem effizient genug, um einen guten Kontakt zwischen Wähler*innen und Gewählten zu ermöglichen.
In seiner Entscheidung bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform weitgehend, lediglich den Wegfall der s.g. Grundmandatsklausel ohne andere Kompensation erklärte es für unzulässig. Nach der Grundmandatsklausel ziehen Parteien, die an der 5%-Hürde scheitern, jedoch in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen, trotzdem in den Bundestag ein. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sich in den internen Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition für einen Erhalt der Grundmandatsklausel ausgesprochen. „Dass diese vom Bundesverfassungsgericht bei einem gleichzeitigen Festhalten an der 5%-Hürde für notwendig erachtet wird, ist für uns daher nachvollziehbar und begrüßenswert.“, resümiert Marc Holland.
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