18.05.25 –
Die Kemptener GRÜNEN kritisieren scharf die jüngste Ankündigung der bayerischen Staatsregierung, kommunale Verpackungssteuern verbieten zu wollen, obwohl dies vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als zulässig eingestuft wurde. Dieser Verbotsversuch stellt einen weiteren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und entzieht den Städten und Gemeinden Einflussmöglichkeiten zur Begrenzung von Reinigungsgebühren im öffentlichen Raum.
Der Freistaat Bayern schränkt die finanzielle Autonomie der Kommunen zunehmend ein, während gleichzeitig neue Aufgaben ohne entsprechende Gegenfinanzierung übertragen werden. Eine kommunale Verpackungsabgabe kann nicht nur das durch Einwegverpackungen verursachte Abfallaufkommen reduzieren, sondern auch die Verursacher direkt an den Kosten beteiligen.
Die erneute Verbotsankündigung der Staatsregierung zeigt offensichtlich, dass diese den kommunalen Entscheidungsträgern die Kompetenz abspricht, für das Leben in den Kommunen wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Infolge dieser Entscheidung müssen weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger über Gebühren und sonstige Abgaben die Beseitigung der Einwegverpackungen finanzieren – eine Belastung für kommunale und private Haushalte gleichermaßen. Zudem entfällt ein wichtiger Anreiz, auf umweltschädliche Einwegverpackungen zu verzichten.
Thomas Hartmann, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kemptener Stadtrat: „Die bayerische Staatsregierung achtet die kommunale Selbstverwaltung nicht und hat offenbar Angst vor den Gemeinde-, Kreis- und Stadträten."
Die GRÜNEN Kempten fordern die Staatsregierung auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen und stattdessen die Kommunen in ihren Bemühungen um Umweltschutz und nachhaltige Finanzierung zu unterstützen. Auch Julius Bernhardt, Kemptener Stadtrat, Future von Kempten, kritisiert: „Die Staatsregierung greift erneut in die kommunale Selbstverwaltung ein – und das bei einer Maßnahme, die sich in anderen Städten bereits bewährt hat. Die Einwegverpackungsabgabe reduziert Abfall und entlastet die Allgemeinheit, denn ohne sie tragen Anwohnende die Kosten. Im Sinne des Verursacherprinzips wäre sie ein sinnvoller Schritt – warum die Staatsregierung das blockiert, bleibt unverständlich.“
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