Buchenberg: Anträge zur Geschäftsordnung des Markts Buchenberg zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats

29.07.15 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barth,

im Namen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der derzeit gültigen Geschäftsordnung:

Antrag 1: §4, Rechtsstellung der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder, Befugnisse

Ich beantrage, im §4, Absatz 5, folgenden Satz einzufügen: Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Marktgemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.

Begründung:

Die Marktgemeinderatsmitglieder haben die Pflicht, sich für anstehende Entscheidungen sachkundig zu machen. Es wird erwartet, dass sich ein Marktgemeinderatsmitglied sach- und rechtskundig macht, bevor es abstimmt. Diesem Zweck dient das beantragte Informationsrecht zur Vorbereitung von Sitzungen. Auch der Bayerische Gemeindetag empfiehlt in seiner Mustergeschäftsordnung die Aufnahme dieses Satzes in die Geschäftsordnung.

Antrag 2: Grundsatz der Öffentlichkeit

Ich beantrage, den Grundsatz der Öffentlichkeit auch auf die beschließenden Ausschüsse zu übertragen. Für den Geschäftsgang der Ausschüsse sollen sinngemäß die selben Regelungen wie für den Geschäftsgang der Marktgemeinderatssitzungen gelten.

Begründung:

Gemäß der Bayerischen GO gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit für Gemeinderatssitzungen und die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse (siehe auch §19 Öffentliche Sitzungen der GO des Marktgemeinderats Buchenberg)! Nur wenn zwingende Gründe für die Geheimhaltung vorliegen darf bzw. muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Solche Gründe sind das Wohl der Allgemeinheit und berechtigte Ansprüche Einzelner.

Antrag 3: §23 Form und Frist für die Einladung

Ich beantrage, den dritten Satz von §23, Absatz 1 zu ändern: Der Tagesordnung sind umfassende Unterlagen zu den Beratungsgegenständen beizufügen; der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen ist den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zuzuleiten.

Begründung:

Eine gewissenhafte Ausübung der Amtsplichten des Marktgemeinderats erfordert eine ausführliche und gewissenhafte Vorbereitung der Sitzungsgegenstände. Diese kann vor allem dadurch gewährt werden, dass Sachvorträge und alle die Entscheidungsfindung unterstützenden Unterlagen bereits mit der Ladung zur Marktgemeinderatssitzung versandt werden. 

Ich bitte Sie, diese Anträge bei der Vorbereitung der konstituierenden Sitzung und dem Entwurf der Gemeindeordnung zu berücksichtigen bzw. die Anträge in der konstituierenden Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Piekenbrock

 

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