12.12.15 –
Auf Anfrage der Neu-Ulmer Bundestagsabgeordneten Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt das Bundesfinanzministerium, dass der Bund nicht für die Beseitigung etwaiger Altlasten auf dem Gelände des heutigen Allgäu Airports zur Verfügung steht.
„Die Verträge enthalten einen umfassenden und allgemeinen Haftungsausschluss der Bundesanstalt [für Immobilienaufgaben] für Sachmängel. Darüber hinaus enthalten sie einen Ausschluss der Übernahme von Kosten, die zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen/Altlasten und etwaiger Gebäudeschadstoffe erforderlich sind.“, so die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium auf die Anfrage der Grünen Abgeordneten.
Eine Übernahme von Kosten der Abfallentsorgung durch den Bund kommt nicht in Betracht. CSU und Freie Wähler hatten dies hingegen oft behauptet. Die Befürworter des Flughafenausbaus setzten ihre Hoffnungen zur Kostenübernahme auf einen Gesetzentwurf für die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten und damit auf die Verantwortung des Bundes.
Diese Rechnung geht nun nicht auf. Für die möglichen Entsorgungs- und Sanierungskosten werden die an der Grundstücksgesellschaft beteiligten Kommunen aufkommen müssen und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Region und im Allgäu.
Zum Text der Antwort des Bundesfinanzministeriums...
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