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24.01.23 –
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler-ÜP, SPD
Wir beantragen die Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Kempten im Hinblick auf folgende Punkte: 1.
Es soll die Möglichkeit eingeführt werden, die Anzahl notwendiger PKW-Stellplätze bei Vorlage eines innovativen Mobilitäts- oder Parkkonzeptes zu reduzieren. In Betracht kommen hierbei beispielsweise Car-Sharing-Angebote, E-Bike Ladestationen, ÖPNVTickets, Jobräder, rollierende Parksysteme usw. Eine solche Reduzierung des Stellplatzsschlüssels ist bereits in vielen anderen bayerischen Gemeinden, wie beispielsweise Garching, Regensburg und München vorgesehen. Es ist durch geeignete Instrumente sicherzustellen, dass das Mobilitätskonzept dauerhaft umgesetzt wird. Hierfür könnte z.B. die Fälligkeit eines ansonsten geschuldeten Ablösungsbetrags für die Dauer der Durchführung aufschiebend bedingt werden. Die Herstellung von PKW-Stellplätzen macht insbesondere bei größeren Bauvorhaben einen erheblichen Teil der Baukosten aus. Vor Allem im Bereich des sozialen Wohnungsbaus stellt dies ein Problem dar. Denn je höher die Baukosten, desto höher fallen später die Mieten aus. Hinzu kommt, dass für die Herstellung der Stellplätze viel Platz benötigt wird, beim Tiefgaragenbau häufig Bäume gefällt werden müssen und eine Nachverdichtung im Innenbereich deutlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Schließlich wird durch die Möglichkeit, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren, ein erheblicher Anreiz für Bauherren geschaffen, durch alternative Mobiliätsangebote die Verkehrswende in Kempten mitzugestalten.
2. Für Nachverdichtungsprojekte durch den Ausbau bereits bestehender, bisher ungenutzter Dachgeschosse soll zukünftig keine zusätzliche Stellplatzpflicht entstehen. Hierdurch wird dringend benötigter Wohnraum geschaffen, ohne zusätzliche Fläche zu versiegeln. Die Seite 2 von 3 Herstellung eines Stellplatzes auf dem Grundstück ist jedoch oftmals nicht möglich und die Zahlung eines Ablösebetrags verteuert das Projekt unnötig, wodurch solche im Sinne der Nachverdichtung gewünschten Vorhaben behindert werden.
3. Muss bereits bestehender Wohnraum, für den bisher keine Stellplätze zur Verfügung standen, aufgrund von Baufälligkeit abgerissen werden, so soll beim Wiederaufbau an gleicher Stelle die Stellplatzpflicht für die Anzahl der vorher bestehenden Wohnungen entfallen. Durch den Wiederaufbau entsteht im Vergleich zur vorherigen Situation kein zusätzliches Verkehrsaufkommen. Wird in solchen Fällen die Erfüllung des Stellplatzschlüssels für alle Wohnungen gefordert, kann dies dazu führen, dass bei einem Wiederaufbau weniger Wohnraum geschafften werden kann als zuvor, da auf dem Grundstück ursprünglich keine Fläche für Stellplätze vorgesehen war.
4. Es soll ein verbindlicher Stellplatzschlüssel für Fahrräder in die Satzung aufgenommen werden, der die Herstellung von überdachten Fahrradabstellplätzen für Mehrfamilienhäusern mit mehr als 3 Wohnungen vorschreibt. Für Wohnungen bis 30 m² soll dabei ein Stellplatz hergestellt werden, für Wohnungen mit mehr als 30 m² zwei Stellplätze.
Bisher macht die Stellplatzsatzung in Kempten nur Vorgaben zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Im Unterschied zur baden-württembergischen Bauordnung, die verbindlich für jede Wohnung 2 Fahrradabstellplätze vorschreibt, gibt es auch in der Bayerischen Bauordnung keine feste Vorgabe hierzu. In Art. 46 II BayBO heißt es lediglich: Für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum und, soweit die Wohnungen nicht nur zu ebener Erde liegen, leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Mobilitätshilfen erforderlich. Diese Regelung ist sehr unbestimmt und regelt weder die Zahl noch die Größe der Abstellplätze. Die Gemeinden sind jedoch berechtigt, eine Satzung über Zahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder zu erlassen. Auch dies ist bereits in vielen anderen bayrischen Gemeinden erfolgt.
Zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verkehrswende in Kempten bedarf es unter anderem einer aktiven Förderung des Radverkehrs. Hierzu gehört auch, die notwendige Infrastruktur zu schaffen und insbesondere in Mehrfamilienhäusern genügend Fahrradabstellplätze zu schaffen.
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