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24.01.21 –
Ich beantrage, in dem Gebiet unterhalb der Burghalde, zwischen Keselstraße und Webergasse, südlich begrenzt durch die Straße Am Alten Holzplatz, einen Bebauungsplan aufzustellen, bevor der Baulinienplan "Am Alten Holzplatz" aufgehoben wird.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist für die städtebauliche Entwicklung des Quartiers erforderlich.
Das Gebiet liegt im Sanierungsgebiet "Erweiterte Doppelstadt". In der vorbereitenden Untersuchung hierzu heißt es: "Neben aufwertungsbedürftigen Straßen und Hofbereichen stellen die zahlreichen Garagenbauten einen städtebaulichen Missstand dar. Für die öffentlichen Räume und die fehlenden Parkierungsflächen sollte ein Gesamtkonzept entwickelt werden." Das Gebiet ist bisher nur teilweise durch den Baulinienplan "Am alten Holzplatz" überplant. In der Sitzung am 19.03.2020 hat der Stadtrat die Einleitung des Aufhebungsverfahrens zu diesem Baulinienplan beschlossen.
Begründet wird die Aufhebung in der ausgelegten Aufhebungssatzung damit, dass die Festsetzungen nicht weiter notwendig seien. Das damalige städtebauliche Ziel einer Hofbildung sei erfüllt, da die vorgegebenen Baugrenzen eingehalten worden seien. Allerdings handelt es sich hier teilweise lediglich um Garagenbauten. Es besteht daher weiterhin ein großes bauliches Entwicklungspotenzial.
Als weitere Begründung wird angeführt, hierdurch werde der Weg für moderne energiesparende und klimaschonende Bauformen gelegt. Diese Ziel ist selbstverständlich zu begrüßen, kann jedoch mit der bloßen Aufhebung des Plans nicht erreicht werden. Mit der Aufhebung des Baulinienplans beurteilt sich die rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB. Hiernach ist es lediglich erforderlich, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Es wäre daher auch eine wesentlich dichtere Bebauung als bisher möglich. Da das gesamte Quartier schon relativ dicht bebaut ist, sollte der Stadtrat abwägen, wo eine Innenverdichtung noch verträglich ist und wo Freiund Grünflächen erhalten bleiben sollen, um beispielsweise Hitzeinseln zu vermeiden. Dies ist nur im Rahmen eines Bebauungsplans möglich. Das jüngste Beispiel an der Dornstraße 7, wo nun eine 90 Jahre alte Kastanie weichen muss, zeigt eindrücklich, Seite 2 von 2 welche Folgen ein fehlender Bebauungsplan haben kann.
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