24.02.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
zur Vorbereitung der bevorstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beantragen wir folgendes Vorgehen als Satzung und als Bestandteil des Verfahrens aufzunehmen:
Die Ausweisung von Baugebieten im Stadtgebiet Kempten geschieht ausschließlich, wenn die einem Bebauungsplanverfahren unterliegenden Flächen im Eigentum der Stadt Kempten befinden.
Begründung:
Bei der Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren gehen für das Gemeinwesen bedeutende Einflussmöglichkeiten verloren, wenn das Verfahren für Fremdinvestoren durchgeführt wird.
Die bei Grundstücksgeschäften möglichen Erlöse für die Stadt Kempten gehen zugunsten privater Interessen verloren.
Insbesondere die Beeinflussung der Bauweise hinsichtlich Energieeffizienz und Wahl der Baustoffe und der Energieversorgungsanlagen ist eingeschränkt bis nicht möglich.
Fachvortrag zu Balkonkraftwerken
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