
03.02.20 –
Für Angestellte und Beamte gibt es für bestimmte Situationen die Möglichkeit, sich befristet von der Arbeit freistellen zu lassen, oder Arbeitszeit zu reduzieren. Diese sind beispielsweise die Pflege naher Angehöriger, oder Kindererziehung.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Beschäftigten der Stadt Kempten darüber hinaus wegen Gründen, die nicht durch diese Gesetze geregelt sind, sich bei Erhalt des Arbeitsvertrags unbezahlt beurlauben zu lassen?
Gibt es Modelle von „Sabbaticals“, wie sind diese gestaltet, wer kann sie in Anspruch nehmen, wie ist das Interesse bei den Beschäftigten daran?
Hintergrund meiner Frage ist das Anliegen, die Stadt Kempten als Arbeitgeberin attraktiv zu halten, qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch „weiche“ Faktoren, jenseits der Bezahlung zu gewinnen und zu halten, und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, wegen persönlicher Gründe die Lebensarbeitszeiten flexibel zu gestalten. Die Gestaltung der Lebensarbeitszeit wie z.B. eine längere Auszeit gehören gerade für jüngere Menschen mehr und mehr zum Thema Lebensqualität und einer gelungenen Work-life Balance.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Haggenmüller
Für die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN
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