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20.03.18 –
Rollstuhlfahrer*innen hatten sich bei Stadträtin Barbara Haggenmüller beschwert, dass die Bankautomaten im neuen Hauptgebäude der Sparkasse nicht barrierefrei und schwer nutzbar für Rollstuhlfahrer seien. Darauf folgte ein Briefwechsel mit Herrn Manfred Hegedüs, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Allgäu, und dieser suchte mit seinem Team nach Lösungen.
Bereits vor dem Bau des neuen Gebäudes waren Mitglieder des Behindertenbeirat aktiv im Austausch mit den Planern gewesen, doch die Entscheidung war zugunsten der offenen Optik unter Verwendung der bereits vorhandenen Insel-Automaten ausgefallen. So konnten nicht alle Vorschläge des Behindertenbeirates optimal umgesetzt werden. Nun wird die Anwendung für sehbehinderte und blinde Menschen und Rollifahrer „nutzbar“ gemacht.
Den Praxistest machten Michaela Rathmacher und Albrecht Hung vom Kemptener Behindertenbeirat zusammen mit Barbara Haggenmüller gleich zweimal, begleitet von Mitarbeiter*innen der Sparkasse.
Es war ein gutes Treffen in konstruktiver und freundlicher Atmosphäre.
Wie sieht nun die Lösung aus?
Kunde besorgt sich am Infoschalter zu den Öffnungszeiten kostenlose Kopfhörer (Ohrstöpsel)
Er/sie rollt zum Automaten Nummer 3. Dort stöpselt er/sie ein.
Über eine Automatenstimme erfolgt nun die Anleitung über welche Ziffer die gewünschte Funktion erfolgt. Diese war teilweise schwer zu verstehen. Zur Not muss der Vorgang abgebrochen und wiederholt werden.
Gleicher Ablauf beim Kontodrucker und SB Automaten
Ergebnis:
Auch Rollstuhlfahrer*innen können nun ohne auf den Bildschirm angewiesen zu sein, Geld abheben, Auszüge abholen und Überweisungen tätigen.
Die Diskretion beim Eintippen der Geheimzahl kann in der Regel gewahrt werden, durch die Sichtschutzklappen und die geplante Markierung auf dem Boden: „Diskretionszone“.
Auch ein Hinweisschild „Rollstuhl“, wurde bereits an dem entsprechenden Terminal angebracht.
Die Mitarbeiterin der Sparkasse versprach bei Neuanschaffungen weitere Verbesserungen für rolligerechte Nutzung.
Damit kommt die Sparkasse dem formulierten Ziel der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und Bayerns ein Stück näher, demnach Gebäude und Anlagen für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein sollten.
Mir wurde klar, wie viele Schritte nötig sind, um echte Barrierefreiheit zu verwirklichen, welch langen Atem es braucht, und wie schwer es für „Fußgänger“ ist, sich die Abläufe aus Sicht eines Rollstuhlfahrers vorzustellen.
Noch offen sind die Bodenleitsysteme für Blinde und sehbehinderte Mitbürger*innen. Aber das ist eine neue Geschichte.
Medien
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