
14.07.21 –
Seit 2014 gilt in Bayern die 10H Regel, wonach im Freistaat Windanlagen in einem Mindestabstand vom mindestens 10fachen ihrer Höhe zu Siedlungsgebieten gebaut werden dürfen.
Bei Höhen bis zu 200 Meter und mehr schrumpft die effektiv zur Verfügung stehende Fläche auf 0,05% des Landes. Wenig verwunderlich dass vor Inkraftreten der 10H-Regel noch 400 Genehmigungsanträge für neue Windenergieanlagen gestellt wurden, 2019 nur noch weniger als zehn.
Die nachfolgenden Generationen haben ein Recht auf wirksamen Klimaschutz. Dazu gehört auch, dass wir mehr Windräder bauen und so sauberen und sicheren Strom selbst produzieren.
Die 10H-Regel verhindert das in Bayern – deshalb muss sie weg. Wer das ähnlich sieht kann unseren Aufruf an die Staatsregierung hier unterschreiben:
www.gruene-bayern.de/windkraft
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