10.10.18 –
Bei der bayerischen Landtagswahl und der Bezirkstagswahl am 14. Oktober hat jeder zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man die/den Direktkandidat*in im eigenen Stimmkreis.
Mit der Zweitstimme wählt man eine*n Kandidat*in auf den Parteilisten. Mit der Stimmabgabe für eine*n Kandidat*in auf der Wahlkreisliste hat man gleichzeitig eine Stimme für diese Liste abgegeben.
Anders als bei der Bundestagswahl entscheiden beide Stimmen gleichermaßen darüber, wie stark die Parteien im Landtag und in den Bezirkstagen vertreten sind, d.h. Erst- und Zweitstimmen werden zusammen gezählt. Das bedeutet, die Stimmen der unterlegenen Direktkandidat*innen werden mitgezählt und verfallen nicht!
Die Anzahl der Sitze hängt von der Summe der Erst- und Zweitstimmen ab

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