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17.12.15 –
Die regionalen Landtagsabgeordneten Thomas Gehring und Ulli Leiner hatten immer wieder ihre Skepsis eingebracht gegenüber den Aussagen, dass die BIMA für eventuelle Kosten für die Beseitigung von Altlasten auf den Grundstücken des Allgäu – Airports aufkommen werde. Nun hat auf deren Bitte die Grüne Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz eine Anfrage im Bundestag gestellt. Die Antwort aus dem Bundesministerium für Finanzen ist eindeutig und schließt eine Kostenübernahme unmissverständlich aus: „Die Verträge (mit der Flughafengesellschaft) enthalten einen umfassenden und allgemeinen Haftungsausschluss der Bundesanstalt für Sachmängel. Darüber hinaus enthalten sie einen Ausschluss der Übernahme von Kosten, die zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen/Altlasten und etwaiger Gebäudeschadstoffe erforderlich sind. …Der Tauschvertrag enthält zudem Vereinbarungen, nach denen eine Übernahme von Kosten der Abfallentsorgung oder erhöhter Baukosten (…) durch die Bundesanstalt nicht in Betracht kommt.“
Thomas Gehring ist überzeugt: „Über diesen Sachverhalt der Vertragsbedingungen sind die Kommunalen Gremien nicht bzw. falsch informiert worden, das hat auf alle Fälle die Entscheidung in der Kommunen entsprechend beeinflusst.“ Auch sein Fraktionskollege, Ulli Leiner betont: „Das macht deutlich, dass die Beschlüsse in den Kommunalparlamenten der Allgäuer Landkreise und Städte unter falschen Voraussetzungen gefasst worden sind.“ Die zu erwerbenden, oder bereits erworbenen Grundstücke durch die neue Betriebsgesellschaft seien durch die Altlasten vermutlich unverkäuflich und aller Voraussicht nach nicht verwertbar. Die Allgäuer Abgeordneten betonen: „Die Vorstellung, dass die Vorbesitzerin, die Flughafengesellschaft Allgäu Airport, für die Kosten aufkommt, ist angesichts derer Finanzlage geradezu lächerlich.“ Thomas Gehring weist darauf hin, dass die Beteiligung der Allgäuer Landkreise und Städte an der Betriebsgesellschaft unter diesen Voraussetzungen neu diskutiert und geprüft werden müsse. Und Ulli Leiner ergänzt: „Es ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zumutbar, für eine gravierende Fehlinvestition in unverwertbare Grundstücke aufkommen zu müssen.“
Zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Ekin Deligöz...
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