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17.03.16 –
Die B12 darf jetzt vierspurig werden – zumindest, der Abschnitt zwischen Kaufbeuren und Buchloe, dessen Ausbau mit vordringlichem Bedarf im neu veröffentlichten Bundesverkehrswegeplan eingestuft wird. Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Thomas Gehring zeigte jedoch auf: „Wenn man die Sprache des Bundesverkehrswegeplans lesen kann, kann man aber auch erschließen, dass der Ausbau des Abschnitts Kempten – Kaufbeuren nicht kommen wird. Zumindest nicht vor 2030.“ Dieser Abschnitt sei im Bundesverkehrsplan nämlich wesentlich geringer eingestuft: Als „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Thomas Gehring machte daher klar, dass weiterer Bedarf heißt: „Wunschzettel unterm Christbaum, aber jeder weiß, dass das Christkind dafür kein Geld hat.“ Anstatt hier also großspurig von Erfolgen zu sprechen und den Bürgern falsche Hoffnungen zu machen, solle der Tatbestand offen gegenüber den Bürgern eingestanden und kommuniziert werden. Die dadurch gewonnene Zeit könne wiederum dafür aufgebracht werden, sich auf andere wichtige Infrastrukturprojekte zu konzentrieren, die der Region etwas bringen und tatsächlich auch Aussicht auf Erfolg haben, wie der Ausbau der Regionalbahn. „Realistisch ist der Lückenschluss an der Anschlussstelle Leubas der A7 – denn dieser Abschnitt wurde ebenso mit „vordringlichem Bedarf“ eingestuft“, schätzte der Grünen Abgeordnete Thomas Gehring die Möglichkeiten für Kempten ein.
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