
14.03.22 –
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, für das Stadtgebiet Kempten einen Energienutzungsplan erstellen zu lassen und hierzu ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Die Folgen des Klimawandels sind von Jahr zu Jahr deutlicher zu spüren. Kempten will seinen Beitrag leisten gegen die globale Erdüberhitzung. In der Sitzung vom 16.12.2021 hat der Stadtrat das neue, überarbeitete strategische Ziel "Klima, Umwelt, Mobilität - nachhaltig planen und handeln" beschlossen. Ein Maßnahmenfeld ist dabei die klimafreundliche Energieversorgung des Stadtgebietes. Hierzu soll die Stadt die planerischen Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitstellen und gemeinsam mit den städtischen Akteuren eine Strategie für die Wärmeversorgung entwicklen. Es sollen regionale Energiepotenziale ausgebaut und in möglichst allen relevanten Bereichen Einspar- und Effizienzanstrengungen ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Die Erstellung eines Energienutzungsplanes trägt zur Umsetzung dieser Ziele bei. Ein Energienutzungsplan ist ein informelles räumliches Planungsinstrument. Der Energienutzungsplan stellt die zukünftige energetische Entwicklung im Untersuchungsgebiet unter Einbeziehung des Bestandes systematisch dar. Er koordiniert die derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen, die regionalen Energieressourcen sowie potentielle Energieprojekte in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts. Er bildet somit die Basis, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen. Im Rahmen des Gesamtkonzepts sind Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien und KWK-Lösungen zu erstellen.
Der Energienutzungsplan vermittelt der Stadt somit eine ganzheitliche Betrachtung und ermöglicht eine systematische Herangehensweise. Der Energienutzungsplan kann zudem wertvolle Hinweise für die weitere Planung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes liefern. Die Erstellung sollte daher zügig in Angriff genommen werden, so dass eventuelle Maßnahmenvorschläge sogleich bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden können.
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