
27.10.24 –
Antrag von Stadtrat Thomas Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Fraktionsvorsitzender) vom 07.10.24
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
auf der Internetseite von airbnb werden für Kempten über 1.000 Unterkünfte in Aussicht gestellt. Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt. Ein Teil dieser Angebote allerdings ist baurechtlich und vielleicht sogar steuerrechtlich nicht genehmigt bzw. angemeldet. Denn die offiziell registrierten Angebote sind viel wenigere. Man kann das gelassen sehen, solange jemand seine Wohnung bei auswärtiger Tätigkeit oder Urlaub jemand anderem zur Verfügung stellt, um günstige Ferienangebote zu schaffen. Problematisch wird es, wenn Wohnungen oder ganze Häuser gewerbsmäßig und zum Zweck der Ertragssteigerung ausschließlich als Feriendomizil angeboten und damit dem allgemeinen Mietwohnungsmarkt entzogen werden.
Spätestens, wenn im Ergebnis Wohnungsnot und immer höhere Mieten zu beklagen sind, ist dieses Thema keine Privatangelegenheit mehr. Wohnungsknappheit sorgt für soziale Spannungen, ist Hauptursache für fortschreitende Flächensiegelung und verlangt der Gesellschaft hohe Investitionen für Neubauten ab.
Kommunalpolitisch leitet sich für uns daraus die Konsequenz ab, deren Behandlung wir beantragen:
Der zunehmende Zahl von airbnb-Angeboten muss dergestalt überprüft werden, ob damit unzulässige Nutzungsmodelle und Fehlnutzungen einhergehen. Für die Stadt Kempten kann eine Beherbergungsabgabe bei Vermietung über airbnb entrichtet werden, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. (analog Bsp. Dresden oder Frankfurt – 6 % bzw. 7,5 %)
Die Betroffenen Anbieter*innen sollen auf die Notwendigkeit einer Beantragung von Nutzungsänderungen und auf die steuerrechtlichen Anforderungen hingewiesen werden, um Verstöße zu vermeiden. Wir unterstützen damit die Anfrage von Kollegin Vornberger vom 28. August und beantragen Bearbeitung bis Ende November 2024.
keine Investitionen, Verwaltungsarbeit und Portokosten
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