Hybride Stadtrats- und Ausschuss-Sitzungen ermöglichen

27.02.24 –

Antrag von Stadträtin Erna-Kathrein Groll

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,

im September 2022 wurde der Bericht zur Evaluierung der -ursprünglich bis 31. Dezember 2022 befristeten- Ermächtigung kommunaler Gremien zu Hybridsitzungen veröffentlicht. Die Staatsregierung hielt darin die Entfristung der Ermächtigung zu Hybridsitzungen, aufgrund der vorwiegend positiven Erfahrungen in den Bayerischen Kommunen, für erstrebenswert und hat dies im Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften berücksichtigt.

In der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Text gültig ab 01.01.2024) ist in Art. 47a die hybride Stadtratssitzung bzw. die Ermöglichung der „Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung“ geregelt.

Ich beantrage daher auch in Kempten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die gewählten Stadtratsmitglieder an den Sitzungen des Stadtrates und den Ausschüssen (Voraussetzung ist die Mitgliedschaft der jeweiligen Stadträtinnen/Stadträte an den entsprechenden Ausschüssen) mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen können und deren Beteiligung an Beschlussfassungen zu gewährleisten.

Dadurch soll auch erkrankten oder aus anderen Gründen verhinderten Stadträtinnen und Stadträten die aktive Teilnahme an kommunalen Entscheidungen ermöglicht werden. Die Vereinbarkeit kommunaler Ämter mit beruflichen und privaten Interessen und Zwängen kann dadurch verbessert, der Anteil von Frauen in kommunalen Ämtern erhöht sowie das berufsmäßige und ehrenamtliche Engagement auf kommunaler Ebene allgemein unterstützt werden.

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