27.03.26 –
Das Gewalthilfegesetz ist bereits seit 28. Februar 2025 in Kraft, damit entsteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen. Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherzustellen. „Soweit, so gut!“, sagt Erna-Kathrein Groll, Dritte Bürgermeisterin der Stadt Kempten. „Das Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Fortschritt, aber die Bayerische Staatsregierung hat dessen Umsetzung verzögert. Deshalb erleben viele Träger und Verantwortliche in der Region: Unsicherheit wegen möglicher Kündigungen kommunaler Verträge, fehlende Übergangsfinanzierung, teils monatelange Vorleistungen, keine klare Regelung zu Sach- und Infrastrukturkosten und offene Fragen bei Zuständigkeiten.“
Wie so oft, kommt es letztlich darauf an, das Gesetz in die Umsetzung zu bringen und möglichst schnell Klarheit zu verschaffen, was die Regelungen für die Akteure in den regionalen Einrichtungen und für Kempten bedeuten. Erna-Kathrein Groll freut sich, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag jetzt den Dringlichkeitsantrag der Grünen Landtagsfraktion: „Frauen schützen und Leben retten, das Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen“ angenommen hat. Darin wird festgelegt, dass die Landesregierung bis zum 17. Juni 2026 den Entwurf eines Landesausführungsgesetzes zur Entscheidung vorlegen muss. Damit soll eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens erreicht werden. „Ich erhoffe mir neben dem Erhalt des bestehenden Bayerischen Gewaltschutzsystems auch ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Unterstützung der Kommune und der Träger beim Erhalt und Ausbau der Angebote, wie zum Beispiel mehr Frauenhausplätze, Second Stage-Plätze, Täterarbeit, Beratungsstellen und Interventionsstellen", so Erna-Kathrein Groll. Es geht schließlich darum Frauen bestmöglich zu schützen und damit Leben zu retten. Gewalt gegen Frauen ist auf einem erschreckend hohen Niveau – sowohl in Partnerschaften als auch innerhalb von Familien. Es sind überwiegend Frauen, die Opfer von Tötungsdelikten und sexualisierter Gewalt in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld werden und die Frauenhäuser im Freistaat sind nahezu ausgelastet – mit Spitzenwerten über 90 Prozent!
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