Abgabe einer Stellungnahme betreffend der Änderung der Zonierung des Alpenplans

23.03.17 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,

Antrag

Wir bitten um die Abgabe einer Stellungnahmezum Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 07.02.2017 betreffend die Änderung der Zonierung des Alpenplans

Begründung

Die Änderung der Zonierung des Alpenplans in den Allgäuer Alpen bezüglich des Riedberger Horns wird nicht ohne negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt bleiben. Diese Region gehört derzeit zur Alpenschutzzone C, da es sich um eine besonders sensible Bergregion handelt. Der Schutz dieser Region muss auch der Stadt Kempten ein großes Anliegen sein.

Unten beigefügt finden Sie einen möglichen Textvorschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Erna-Kathrein Groll, Stadträtin

Stellungnahme der Stadt Kempten/Allgäu zum Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 07.02.2017 betreffend die Änderung der Zonierung des Alpenplans

Die Stadt Kempten/Allgäu lehnt die von der Staatsregierung geplante Änderung der Zonierung des Alpenplans ab. Der Alpenplan in seiner heutigen Form sorgt seit über vierzig Jahren für einen Ausgleich zwischen dem Schutz der sensiblen Bergwelt und einem gemäßigten wirtschaftlichen Wachstum.

Der vom Ministerrat am 07.02.2017 verabschiedete Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern dient lediglich dem Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn. Durch diese Pläne werden bewährte Prinzipien zum Schutz der Bayerischen Alpen zugunsten wirtschaftlicher Interessen einzelner Interessengruppen in nicht akzeptabler Weise aufgeweicht. Außerdem ist zu befürchten, dass hier ein Präzedenzfall für die Realisierung weiterer umweltschädlicher Projekte geschaffen wird.

Das konkrete Projekt am Riedberger Horn würde darüber hinaus auch gegen die internationale Alpenkonvention verstoßen, die es verbietet sogenannte „labile Gebiete“ zu bebauen oder planieren. Nach Einschätzung des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) drohen bei einer Realisierung erhebliche Murenabgänge durch die Rodung von ca. sechs Hektar Bergwald. Eine Erschließung würde zudem stark schädliche Einflüsse auf die lokale Birkhuhnpopulation haben – diese kann ja nicht einfach umgesiedelt werden. Die geplante Kompensation durch ersatzweise Aufnahme der Gebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen weicht die Zielsetzung der Alpenkonvention auf. Beliebige Zonierungen der Schutzzonen aus rein wirtschaftlichen Interessen führen die Alpenkonvention ad absurdum entgegen der Zusagen der beteiligten Länder.

Zusammenfassend teilen wir die Auffassung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, das die geplante Änderung ebenfalls ablehnt.

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