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30.11.23 –
Zu Beginn des Jahres 2022 haben wir als Stadtratsfraktion die Erstellung eines Planungsleitfadens für die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet initiiert. In der Folge hat die Bauverwaltung begonnen, entsprechende Kriterien für einen Leitfaden zu erarbeiten. Eine politische Einigung konnte jedoch bisher nicht erreicht werden. Auch wir sehen diesbezüglich noch Überarbeitungsbedarf, insbesondere auch, weil sich der rechtliche Rahmen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Zwischenzeit geändert hat.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 ist vom Bundesgesetzgeber ein Privilegierungstatbestand für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in das Baugesetzbuch aufgenommen worden. Hierdurch sind seither Freiflächen-Anlagen im Außenbereich ohne Bauleitplanverfahren möglich, wenn diese in 200 m Abstand von einer Autobahn oder eines Schienenweges mit mindestens zwei Hauptgleisen errichtet werden (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Unter dieser Voraussetzung ist ein Antrag auf Baugenehmigung ausreichend und es besteht ein entsprechender Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Zusätzlich wurden zur Jahresmitte Agri-PV-Anlagen in räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem landwirtschaftlichen Betrieb privilegiert.
Das somit theoretisch maximal entstehende Flächenpotenzial im Stadtgebiet beträgt rund 270 Hektar, bei dem keine kommunale Steuerung mehr möglich ist. Diese Fläche wird bisher zum Großteil landwirtschaftlich genutzt, wobei viele Grundstücke nicht im Eigentum der Landwirte stehen, sondern lediglich gepachtet sind. Die tatsächliche Dynamik der Anlagenrealisierung auf den privilegierten Flächen ist äußerst schwer absehbar. Einer Flächennachfrage mit exorbitanten Pachtangeboten stehen ungeklärte Fragen der Wirtschaftlichkeit bei sinkenden Börsenstrompreisen gegenüber. Derzeit liegen der Stadtverwaltung noch keine Bauanträge vor.
Fraglich ist nun, wie wir als Stadt mit den bereits in nicht unerheblicher Anzahl vorliegenden Anträgen auf Eröffnung von Bauleitplanverfahren auf sonstigen Grünflächen außerhalb der privilegierten Flächen umgehen. Uns beschäftigt seit der Gesetzesänderung einerseits das Bestreben, die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung im eigenen Verantwortungsbereich voranzutreiben und andererseits, dabei nicht leichtfertig landwirtschaftlichen Betrieben die Existenzgrundlage durch Flächenverluste zu entziehen. Letztlich benötigen wir nicht nur erneuerbar erzeugten elektrischen Strom, sondern auch lokal produzierte Nahrungsmittel. Der Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und bereits versiegelten Flächen wäre daher grundsätzlich zu bevorzugen. Dies wird zur Erreichung unseres im Klimaplan beschlossenen Ziels der Klimaneutralität 2035 jedoch nicht genügen, zumal wir als Kommune diesbezüglich keine Steuerungsmöglichkeit haben. Hier wäre ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers erforderlich.
Einen grundsätzlichen Ausschluss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen außerhalb der privilegierten Flächen halten wir daher nicht für zielführend. Im Moment erarbeiten wir innerhalb der Fraktion nochmals einen entsprechenden Vorschlag für einen Kriterienkatalog, der den Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen berücksichtigt und uns die Entscheidung über die bereits vorliegenden und künftigen Anträge auf Eröffnung von Bauleitplanverfahren erleichtern soll.
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Kempten
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