02.12.21 –
Seit vielen Jahren gehört zur Vorbildwirkung der Stadt Kempten, die Energieleitlinie für eigene Gebäude umzusetzen. Am 27.07.2021 erst beauftragte der Umweltausschuss die Verwaltung die aktualisierte "Energieleitlinie 2021" verbindlich für alle Hochbaumaßnahmen anzuwenden. Die Stadt Kempten setzt damit Planungsanweisungen sowie Anforderungen für den Neubau und Bestandssanierungen fest. Insbesondere für Neubauten gilt der Passivhaus-Standard. Es ist nur schlüssig und folgerichtig, dass auch für die Beteiligungsgesellschaften gleiche Ziele und Anforderungen Anwendung finden, für deren eigenen Gebäudebestand. Der Erfolg unserer klimapolitischen Anstrengungen hängt maßgeblich davon ab, dass sie von möglichst vielen Akteuren getragen wird.
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